In der heutigen Arbeitswelt spielen Sachbezüge eine zunehmend wichtige Rolle. Unternehmen nutzen sie nicht nur zur Motivation ihrer Mitarbeitenden, sondern auch zur Optimierung steuerlicher Belastungen. Hier erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Sachbezüge und steuerfreie Mitarbeitergeschenke.
Was ist ein Sachbezug?
Ein Sachbezug ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als Ausgleich für die erbrachte Arbeitsleistung anbietet, jedoch nicht in der Form von Geld erfolgt. Dies kann ein Gutschein, eine Naturalie oder eine andere Sachleistung sein, die keinen direkten Geldwert haben, jedoch einen geldwerten Vorteil darstellen.
Steuerliche Behandlung von Sachbezügen
Für geringfügige Sachbezüge bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeitenden besteht eine Freigrenze. Das bedeutet, dass die Beträge steuerfrei bleiben, solange sie die Grenze nicht überschreiten. Wird der Wert auch nur minimal überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, d.h. es müssen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke zu persönlichen Anlässen
Zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze können auch steuerfreie Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 € (Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer) gewährt werden. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für persönliche Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder ein Arbeitnehmerjubiläum und schließt Geldgeschenke aus. Nicht-persönliche Anlässe, wie z.B. Weihnachten oder Ostern fallen nicht darunter.
Vorteile von Sachbezügen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von Sachbezügen in mehrfacher Hinsicht:
- Steuerliche Begünstigung: Weniger Steuerbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Motivation: Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung durch individuelle Zuwendungen.
- Flexibilität: Breite Auswahl an Möglichkeiten wie Gutscheine, Dienstleistungen oder Sachgeschenke.
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