Anerkennung zeigen – mit Nutzung des steuerfreien Sachbezugs
Mitarbeiterbenefits können so einfach sein!
Am 01. Januar 2022 wurde die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro erhöht. Für die Arbeitgebenden heißt das, dass sie ihren Mitarbeitenden monatlich 50 Euro als Gehaltszuschuss auszahlen können – und zwar komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Doch wieso sind Benefits für Mitarbeiter:innen so wichtig? Und wie kann der steuerliche Sachbezug genutzt werden? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen.
Mitarbeiterbenefits klingen spannend. Aber wieso sind sie so wichtig?
Eine Studie des Vereins Aktion Mensch zeigt gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos aus dem Jahre 2017, dass für 79 Prozent von insgesamt 1.000 beteiligten Berufstätigen Mitarbeiterbenefits ein Grund zur Freude sind. Zwei Drittel sagen außerdem, dass Geschenke des Arbeitgebers die Motivation steigern und 60 Prozent geben an, dass sich dadurch sogar die Attraktivität des Arbeitgebenden erhöht. Trotzdem erhalten nur neun Prozent der Arbeitnehmer:innen regelmäßige Aufmerksamkeiten zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Jubiläen oder für besondere Leistungen. Die monatliche Nutzung des steuerlichen Sachbezug in Form von Mitarbeiterbenefits ermöglicht somit, Mitarbeiter:innen immer wieder eine Freude zu bereiten, sie zu motivieren und Anerkennung auszudrücken.
Wie kann der steuerliche Sachbezug genutzt werden? Was ist gesetzlich erlaubt?
Die Benefits des Arbeitgebenden müssen sich in eine der drei Fallgruppen des §2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zuordnen lassen können. Zunächst grenzt sich der Sachbezug von der Geldleistung ab. Für die Anwendung der Sachbezugsgrenze kommen also nur Sachleistungen, aber kein Geld in Frage. Gutscheine und Geldkarten, die keine eigene IBAN, keine Möglichkeit der Barauszahlung und nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können, lassen sich jedoch anwenden. Weitere Kriterien, die ein Gutschein erfüllen muss, um als Sachbezug herangezogen werden zu können, sind das Angebot einer limitierten Produktpalette, das Heranziehen limitierter Netze oder aber Nutzen zu steuerlichen und sozialen Zwecken.
Wieso bietet sich ein PayNowEatLater Gutschein hervorragend für die Anwendung der Sachbezugsgrenze an?
Der Geschenkgutschein von PayNowEatLater erfüllt alle gesetzlichen Kriterien, um als steuerlicher Sachbezug von Arbeitgebenden genutzt zu werden und ist offiziell als dieser anerkannt. Zudem kann er bei über 3.500 lokalen Restaurants, Bars und Cafés deutschlandweit nach eigenem Belieben eingelöst werden und bietet so ein maximales kulinarisches Angebot. Der Geschmack des Arbeitnehmenden kann somit nicht verfehlt werden!
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