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Lockerungen geplant

Neue Beschlüsse: Das gilt jetzt für die Gastronomie

17.02.2022

Die Bundesregierung will ab sofort in drei Schritten die Coronaregeln lockern. Wie genau der Plan aussieht und was das für die Gastronomie bedeutet, erklären wir in diesem Artikel.

Mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Maßnahmen gibt die Bundesregierung Hoffnung auf einen großen Schritt zurück in die Normalität. Geplant ist demnach, zunächst die Kontaktbeschränkungen (kontrolliert) aufzuheben. In einem nächsten Schritt wird die 2G+ Regel in der Gastronomie wieder durch 3G ersetzt, während ab 20.03. alle tiefgreifenden Maßnahmen fallen sollen. Voraussetzung für eine dauerhafte Umsetzung der Maßnahmen: dass sich das Infektionsgeschehen nach dem 20.03. nicht grundlegend verschlechtert.

Schritt 1: ab sofort

Ab sofort gilt, dass Geimpfte und Genese wieder ohne Begrenzung der Teilnehmer:innen bei einem Treffen zusammen kommen dürfen. Für Ungeimpfte gilt bis zum 19.03. weiterhin: Treffen mit dem eigenen Haushalt plus zwei weiteren Personen eines gemeinsamen Haushaltes sind gestattet. Nach wie vor gilt in der Gastronomie 2G+ (variiert je nach Bundesland, eine detaillierte Übersicht gibt es hier) sowie die Abstandsregelung von 1,5 m und die Maskenpflicht. Die Sperrstunde wird in vielen Bundesländern aufgehoben (variiert ebenfalls)

Schritt 2: ab dem 04.03.2022

Ab dem 04. März gilt in der Gastronomie wieder 3G – geimpfte, getestete und genesene Gäste sind wieder gestattet. Außerdem öffnen Diskotheken und Clubs im Rahmen der 2G+ Regelung und Großveranstaltungen finden in Innenbereich mit 60% Auslastung und in Außenbereichen mit 75% Auslastung statt. Maskenpflicht und Abstandsregelung bleibt bestehen.

Schritt 3: ab dem 20.03.2022

Ab dem 20.März sollen alle tiefgreifenden Maßnahmen entfallen. Das heißt, dass die Länder die rechtliche Möglichkeit bekommen sollen, niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen beizubehalten. Dazu gehören: Maskenpflicht in Innenräumen (ob FFP2 Pflicht ist, wird je nach Bundesland geregelt), Abstandsregelung und allgemeine Hygienevorschriften.

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